Die Abkürzung „RIK“ steht für das „Regionale Integrationskonzept der Stadt Lingen(Ems)“. Es beschreibt die Organisation der sonderpädagogischen Förderung in den allgemeinen Schulen.  

Eine Organisationsform der sonderpädagogischen Förderung ist die „Sonderpädagogische Grundversorgung“. Sie beinhaltet die gemeinsame Unterrichtung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, die bereits heute eine Aufgabe aller Schulen ist.

Sie zielt ab auf präventive und integrative Förderung sowie auf unterrichtsimmanente und begleitende Diagnostik und Förderung. 

Die Einsatz- und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Grundschule werden auf der Grundlage des gemeinsam erarbeiteten Förderkonzeptes der Grundschule festgelegt. Die Förderschul-lehrkräfte bringen allgemeine Prinzipien der sonderpädagogischen Förderung in die Arbeit der Grundschule ein. 

Gemeinsame Aufgabenbereiche der Grund- und FörderschullehrerInnen sind:

  • Durchführung präventiver Maßnahmen
  • Unterrichtung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Beratung der Schulen, Erziehungsberechtigten, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
  • Pädagogische und sonderpädagogische Diagnostik
  • Berichte und Beratungsgutachten
  • Fachspezifische Weiterbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
  • Bereitstellung von sonderpädagogischen Materialien und Medien.

 

(vgl. Pestalozzischule Lingen nibis.ni.schule.de/~sfllin/2225769f23110f201/index.html)

 

Zur Zeit unterstützt ein Team von zwei Förderschulkolleginnen das Team der Overbergrundschule bei der Umsetzung der Sonderpädagogischen Grundversorgung vor Ort.